Berufsmaturität (BM)

Die Berufsmaturität ist ein Bildungsabschluss, der die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung ergänzt. Sie kann entweder lehrbegleitend oder nach einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis erworben werden (1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre berufsbegleitend). Die Berufsmaturität kann in verschiedenen Ausrichtungen besucht werden.

Drei verschiedene Wege zur Berufsmaturität

Aufnahmebedingungen/Anmeldung

BM SEK+

Die BM SEK+ ist ein Angebot für leistungsstarke Lernende der 3. Klasse der Orientierungsschule, die nach Abschluss der Volksschule eine berufliche Grundbildung im technischen oder gewerblich-industriellen Bereich absolvieren wollen. Sie können ab Schuljahr 2024/25 bereits in der letzten Klasse der Volksschule mit der Berufsmaturität beginnen.

Lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1)

Lernende werden in lehrbegleitende Berufsmaturitätslehrgänge aufgenommen, wenn sie über einen Lehrvertrag einer 3- oder 4-jährigen beruflichen Grundbildung verfügen und

  1. ein auf eine Dezimalstelle gerundetes Mittel von mindestens 5.0 aus den im ersten Semester der 3. Klasse der Orientierungsschule erzielten Noten aus den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (auf eine halbe Note gerundetes Mittel aus Englisch und Französisch) sowie Mathematik erzielt haben, wobei alle Fächer im Niveau A besucht sein müssen und Mathematik doppelt gewichtet wird:
  2. im ersten Semester der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums die definitive Beförderung erreicht haben; oder
  3. die Aufnahmeprüfung, die sich nach den Bestimmungen des Standortkantons der aufnehmenden Schule richtet, bestehen.
Anmeldeschluss

15. Februar

Berufsmaturität nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM2)

Lernende werden nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in einen Berufsmaturitätslehrgang für gelernte Berufsleute aufgenommen,

  1. im Abschlussjahr und in den zwei darauffolgenden Jahren: wenn das eidgenössische Fähigkeitszeugnis mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 erlangt wurde;
  2. falls das eidgenössische Fähigkeitszeugnis noch nicht vorliegt: wenn eine Zulassungsnote von mindestens 5.0 erreicht wurde. Die Zulassungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der ungewichteten schulischen Erfahrungsnoten bis und mit dem ersten Semester des Abschlussjahres, welche für das Qualifikationsverfahren gemäss der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) über die jeweilige berufliche Grundbildung beigezogen werden; oder
  3. wenn die Aufnahmeprüfung, die sich nach den Bestimmungen des Standortkantons der aufnehmenden Schule richtet, bestanden wird.
Anmeldeschluss

15. Februar

Möglichkeiten nach der Berufsmaturität

Die Berufsmaturität ermöglicht den Zugang zu Fachhochschulen. Je nach Studienrichtung werden jedoch spezifische Eignungsprüfungen und Aufnahmeverfahren durchgeführt oder es sind weitere Zusatzqualifikationen erforderlich. Es lohnt sich, sich im Voraus bei den entsprechenden Schulen zu erkundigen.

Über die Passerelle ist der Zugang zu universitären Hochschulen möglich.

Übersicht Zulassung Hochschulstudiengänge