Berufsmaturität (BM)

Die Berufsmaturität ist ein Bildungsabschluss, der die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung ergänzt. Sie kann entweder lehrbegleitend oder nach einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis erworben werden (1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre berufsbegleitend). Die Berufsmaturität kann in verschiedenen Ausrichtungen besucht werden. 

Hier findest du eine Übersicht der verschiedenen Berufsmaturitätsschulen in der Region.

Die Informationsbroschüre Berufsmaturität gibt detailliertere Auskunft.

Aufnahmebedingungen/Anmeldung

Lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1)

Für die Aufnahme in die lehrbegleitende BM ist ein Lehrvertrag notwendig und eine schriftliche Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Die Prüfung findet jeweils im März statt, der Anmeldeschluss ist im Februar.

Prüfungsfreie Aufnahme

Anmeldung

Aufnahmeprüfung

Informationen und Beispiele von Aufnahmeprüfungen findest du hier > Wie kann ich mich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten?

Papierversionen sind auch im BIZ Berufsinformationszentrum erhältlich.

Berufsmaturität nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM2)

Voraussetzung für die Aufnahme in einen Berufsmaturitätslehrgang nach Abschluss der beruflichen Grundbildung ist ein eidg. Fähigkeitszeugnis und das Bestehen einer schriftlichen Aufnahmeprüfung. Für den Besuch eines ausserkantonalen Angebots ist ausserdem eine Kostengutsprache des stipendienrechtlichen Wohnsitzkantons einzuholen.

Die Aufnahmeprüfung findet jeweils im März statt. Anmeldeschluss ist Mitte Februar. Eine prüfungsfreie Aufnahme ist möglich. Sie erfolgt

  • im Abschlussjahr der beruflichen Grundbildung und den zwei darauffolgenden Jahren, wenn das eidgenössische Fähigkeitzeugnis mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 erlangt wurde;
    oder
  • falls das eidgenössische Fähigkeitszeugnis noch nicht vorliegt, wenn eine Zulassungsnote von mindestens 5.0 erreicht wurde. Die Zulassungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der ungewichteten schulischen Erfahrungsnoten bis und mit dem ersten Semester des Abschlussjahres, welche für das Qualifikationsverfahren gemäss der Verordnung über die berufliche Grundbildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) über die jeweilige berufliche Grundbildung beigezogen werden.

Antrag auf prüfungsfreie Aufnahme und/oder Kostengutsprache in die BMS 2

Möglichkeiten nach der Berufsmaturität

Die Berufsmaturität ermöglicht den Zugang zu Fachhochschulen. Je nach Studienrichtung werden jedoch spezifische Eignungsprüfungen und Aufnahmeverfahren durchgeführt oder es sind weitere Zusatzqualifikationen erforderlich. Es lohnt sich, sich im Voraus bei den entsprechenden Schulen zu erkundigen.

Über die Passerelle ist der Zugang zu universitären Hochschulen möglich.

Übersicht Zulassung Hochschulstudiengänge