Bildungsbericht

Gemäss Berufsbildungsgesetz ist der Stand der Ausbildung jedes Semesters im Bildungsbericht festzuhalten und mit dem oder der Lernenden zu besprechen. Der Bericht ist der gesetzlichen Vertretung zur Kenntnis zu bringen.

Mit Bildungsbericht können Berufsbildner und Berufsbildnerinnen mit der lernenden Person das halbjährliche Qualifikationsgespräch mit minimalem Zeitaufwand optimal vorbereiten, strukturieren, durchführen und protokollieren.

In einigen Berufen, z.B. Kaufmann/Kauffrau, Schreiner/in, in der Druck- und Gastrobranche stehen für die Beurteilungen eigene Hilfsmittel zur Verfügung.

Qualitätskarte für Lehrbetriebe

Das Berufsbildungsgesetzt verpflichtet die Anbieter von Berufsbildung, die Qualitätsentwicklung sicherzustellen.

Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) hat in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) mit der Qualicarte ein berufsunabhängiges Instrument zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Ausbildung entwicklet. Die QualiCarte definiert 28 Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Ausbildung und hilft Optimierungspotenzial zu erkennen und die Ausbildung laufend zu verbessern.