Weiterführende Schulen

Die Mittelschule vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung. Sie bereitet auf die gymnasiale Matura und ein Hochschulstudium vor. Im Anschluss an die 6. Klasse Primarschule dauert sie sechs Jahre, im Anschluss an die 3. Klasse der ORS vier Jahre (Übertritt in die dritte Klasse).

Aufnahmebedingungen

Der Übertritt erfolgt prüfungsfrei.

Die Voraussetzungen sind:

  • ORS-Niveau A in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik des zweiten  Semesters der 2. ORS sowie des ersten Semesters der 3. ORS. Notendurchschnitt von mindestens 5.0 aus den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Englisch) und Mathematik, wobei Mathematik doppelt gewichtet wird.
  • positive Aufnahmeempfehlung der Klassenlehrperson
  • Anmeldung erfolgt durch die Eltern

Fachmittelschule (FMS)

Die FMS führt in 3,5 Jahren zur Fachmatura Pädagogik oder in 4 Jahren zur Fachmatura Soziales oder Musik.

Wirtschaftsmittelschule (WML)

Die WML führt in 4 Jahren zum Eidg. Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau (EFZ) und der Berufsmatura Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft.

Gesundheitsmittelschule (GMS)

Die GMS führt in 4 Jahren zum Eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Gesundheit (EFZ) und der Berufsmatura Gesundheit und Soziales.

Informatikmittelschule (IMS)

Die IMS führt in 4 Jahren zum Eidg. Fähigkeitszeugnis Informatiker/Informatikerin (EFZ) Fachrichtung Applikationsentwicklung und der Berufsmatura Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen.

Fachklasse Grafik (FG)

Die Fachklasse Grafik führt in 4 Jahren zum Eidg. Fähigkeitszeugnis Grafiker/Grafikerin (EFZ) und der Berufsmatura Gestaltung und Kunst.

Aufnahmebedingungen

Definitiv in die schulisch organisierte Grundbildung oder in die Fachmittelschule aufgenommen wird, wer

  1. sowohl im zweiten Semester der 2. Klasse als auch im ersten Semester der 3. Klasse der Orientierungsschule die erforderlichen Zeugnisnoten erzielt;
  2. sowohl im zweiten Semester der 2. Klasse als auch im ersten Semester der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums definitiv befördert wird; oder
  3. sowohl die Aufnahmeprüfung, die sich nach den Bestimmungen des Standortkantons der aufnehmenden Schule richtet, besteht als auch im ersten Semester der 3. Klasse der Orientierungsschule die erforderlichen Zeugnisnoten erzielt bzw. im ersten Semester der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums definitiv befördert wird.

Massgebend für die Aufnahme gemäss Ziffer 1 und 3 ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel von mindestens 5.0 aus den erzielten Noten in den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (auf eine halbe Note gerundetes Mittel aus Englisch und Französisch) sowie Mathematik, wobei der Unterricht in allen Fächern im Niveau A besucht sein muss und der Promotionsbereich Mathematik doppelt gewichtet wird.

Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn die erforderlichen Bedingungen nur im ersten von beiden Semestern erfüllt werden. Provisorisch aufgenommene Lernende müssen am Ende des ersten Semesters der schulisch organisierten Grundbildung oder der Fachmittelschule die definitive Promotion erfüllen. Ansonsten werden sie vom Bildungsgang ausgeschlossen.

Anmeldung

Anmeldung Aufnahmeverfahren bis 31. August
Anmeldung Schule bis 15. September

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